Das Bundesministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Änderung der Kennzeichnungspflicht in sozialen Netzwerken vorgelegt. Dieses soll insbesondere das "Gesetz unlauteren Wettbewerbs" kurz UWG betreffen und erweitern. So soll beispielsweise redaktionelles Arbeiten ohne Gegenleistung wieder möglich gemacht werden.