Um einen fairen Sponsoring-Vertrag zwischen Sportler und Sponsor zu verhandeln, sollte stets die Hilfe von Profis in Anspruch genommen werden. Obwohl Vereinbarungen im Sport-Bereich nicht immer gleich geregelt sind, gibt es fünf Fragen, über die bei jedem Sponsoring – Vertrag unbedingt nachgedacht werden sollte.

Diese fünf Punkte dürfen in keinem Sponsoring – Vertrag fehlen:

 

  1. Gegenstand des Sponsorings

Was soll durch die Leistung des Sponsors gefördert werden? Nur ein einzelnes Projekt des Sportlers, bspw. ein Turnier, oder ein projektunabhängiger Zeitraum? Der genaue Gegenstand des Sponsorings sollte in jedem Fall am Anfang des Vertrags gemeinsam definiert werden, um Missverständnissen vorzubeugen. Umso genauer der Gegenstand definiert wird, umso besser.

 

  1. Förderungsleistung des Sponsors

Nicht immer besteht die Förderung des Sponsors aus einer rein finanziellen Zuwendung. Auch Sachleistungen (Bereitstellung von Trikots, Geräten, Ausrüstung…) oder Dienstleistungen (Zugang zu Fitnessstudios, Beförderungsleistungen…) können die vertragliche Leistung des Sponsors darstellen. Wie die Zuwendung aussieht muss natürlich ebenso vertraglich festgehalten werden. Besteht die Förderung aus einer Geldzahlung an den Sportler, muss beschrieben werden, wie oft, zu welchen Zeitpunkten und in welcher Höhe der Sponsor zu zahlen hat. Gleiches gilt bei der Bereitstellung von Trikots, Geräten etc.

 

  1. Gegenleistung des Sportlers

Den geförderten Sportler können je nach Vertrag viele verschiedene Pflichten treffen, die die Interessen des Sponsors umsetzen. Sie können einfach sein, aber auch sehr umfangreich werden. Zur Klarstellung sollten alle Pflichten des Sportlers im Vertrag aufgezählt werden. Soll das Sponsoring in Fotos oder Videos dokumentiert werden, muss auch das Urheberrecht berücksichtigt werden.

 

  1. Verhältnis zu weiteren möglichen Sponsoren

Möchte der Sponsor gerne der einzige Sponsor des Sportlers bleiben, sei es auch für einen begrenzten Zeitraum oder ein einziges Projekt, muss eine Exklusivitätsvereinbarung getroffen werden. Ansonsten steht es dem Sportler frei, sich auch von anderen Sponsoren fördern zu lassen.

 

  1. Vertragslaufzeit und Kündigungsmöglichkeiten

Falls erwünscht, kann die Sponsoring-Vereinbarung im Vertrag zeitlich begrenzt werden. Auf jeden Fall sollten die Voraussetzungen einer Kündigung (durch den Sponsor oder durch den Sportler) und die Fristen für eine solche Kündigung festgelegt werden.

 

Neben diesen fünf Punkten beim Sponsoring – Vertrag kann es je nach Einzelfall auch noch weitere geben, die für eine oder beide Vertragsparteien entscheidend sind und vertraglich berücksichtigt werden müssen.

Hilfreich ist es, zunächst einen Mustervertrag zu verwenden. Dieser ist z.B. bei www.sponsoo.de erhältlich und kann dort mit der Hilfe des Teams an die speziellen Wünsche der Vertragsparteien angepasst werden.