Viel wurde über ihn diskutiert, seit Anfang diesen Jahres ist es soweit:
Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € ist in Deutschland eingeführt worden.
Bei vielen Sportvereinen wirft die gesetzliche Neuregelung Fragen auf. Im Amateur-Fußball gibt es beispielsweise fast 10.000 semiprofessionelle Spieler, die in der Regel um die 250 Euro Aufwandsentschädigung erhalten. Doch rechnet man Turniere, Trainingseinheiten und Besprechungen zusammen, kommen nur wenige der Spieler auf den Mindestlohn von 8,50 Euro. Dazu kommen die ehrenamtlichen Tätigkeiten von Trainern, Platzwarten und Vereinspräsidenten.
Die Sponsoo-Redaktion beantwortet daher die drei wichtigsten Fragen zum Thema Mindestlohn bei Sportvereinen:
- Gilt der Mindestlohn für ehrenamtliche Tätigkeiten in Sportvereinen?
Nein! Über eine Empfehlung des zuständigen Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales ist nun garantiert, dass es für ehrenamtliche Tätigkeiten in Sportvereinen eine Ausnahme vom Mindestlohn gibt.
- Was sind die Bedingungen für eine ehrenamtliche Tätigkeit?
Eine ehrenamtliche Tätigkeit liegt dann vor, wenn
- die Tätigkeit nicht von der Erwartung einer adäquaten finanziellen Gegenleistung geprägt ist,
- sondern von dem Willen geprägt ist, sich für das Gemeinwohl einzusetzen.
Liegen diese Voraussetzungen vor, sind auch Aufwandsentschädigungen für mehrere ehrenamtliche Tätigkeiten, unabhängig von ihrer Höhe, unschädlich.
- Gilt die Mindestlohn-Ausnahme auch für Amateur- und Vertragssportler?
Auch Amateur- und Vertragssportler sind vom Mindestlohn ausgenommen, wenn ihre ehrenamtliche sportliche Tätigkeit und nicht der finanzielle Gegenwert für ihre Tätigkeit im Vordergrund stehen.
Alles in allem sollte der Mindestlohn Sportvereinen somit weniger Kopfschmerzen bereiten als ursprünglich angenommen.
Wenn Sportvereine dennoch Ihre ehrenamtlichen Mitglieder besser bezahlen möchten, lohnt sich ein Sponsoring. Sponsoo bietet als Online-Plattform für Sponsoring-Gesuche in Deutschland eine gute Anlaufstelle.
Hinweis: Der Text wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass eine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben nicht übernommen werden kann.